Setzen auch Sie sich für Höchberg ein – nachhaltig und zukunftsweisend! Jede Form der Unterstützung ist uns willkommen. denn sie trägt dazu bei, wertvolle Projekte zu realisieren.
IHRE SPENDE
Engagieren Sie sich mit einer Spende für ein bestimmtes Projekt oder für die Stiftungsarbeit allgemein. Spenden Sie gerne auch per Dauerauftrag oder nutzen Sie einen bestimmten Anlass, wie eine Geburtstagsfeier, Weihnachten oder ein Jubiläum, und unterstützen Sie die Bürgerstiftung mit Ihrer Anlass-Spende.
IHRE ZUSTIFTUNG
Mit Ihrer Zustiftung tragen Sie zur dauerhaften Sicherung unserer Stiftungsarbeit bei. Sie erhöhen damit den Kapitalstock der Bürgerstiftung Markt Höchberg und somit die Ertragskraft, mit der wir Jahr für Jahr zahlreiche gemeinnützige Projekte unterstützen.
GUTES BEWIRKEN, AUCH ÜBER DEN TOD HINAUS
Auf Wunsch können Sie die Bürgerstiftung Markt Höchberg in Ihrem Testament als Erbin, Teilerbin oder Vermächtnisnehmerin für einen bestimmten Betrag oder Vermögenswert einsetzen und so mit Ihrem Nachlass Zukunft gestalten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Frau Linda Pfister
Markt Höchberg
Telefon: 0931 49 707-29
VERTRAG ZU GUNSTEN DRITTER UND BEZUGSBERECHTIGUNG
Wenn Sie die Stiftung außerhalb einer letztwilligen Verfügung mit einer Zuwendung von Todes wegen unterstützen möchten, können Sie dies über einen sog. „Vertrag zu Gunsten Dritter“ für ein bestimmtes Konto oder Depot sowie über das Bezugsrecht eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages tun ohne das Testament oder den Erbvertrag ändern zu müssen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
ZUWENDUNG DURCH ERBEN
Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.